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Die Schneeräumung dient vor allem der Unfallvorsorge. Sie ist eine notwendige Maßnahme zur Erhaltung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit von Gehsteigen, Privatstraßen, Parkplätzen, Außenstufen, Hofzugängen, Zu- und Abfahrten von Garagen.

Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung sind die Eigentümer von Liegenschaften verpflichtet, den Gehsteig von Schnee und Verunreinigungen zu säubern beziehungsweise bei Glatteis zu bestreuen. So kein Gehsteig vorhanden ist, erstreckt sich diese Verpflichtung auf einen Streifen in der Breite von 1m entlang der Häuserfront. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist die Vermeidung von Behinderungen bzw. einer Gefährdung des Fußgängerverkehrs.

Dieser Verpflichtung muss zwischen 06:00 Uhr bis 22.00 Uhr nachgekommen werden.

Rutscht eine Person auf dem nicht geräumten Gehsteig aus und verletzt sich dabei, hat der Liegenschaftseigentümer beziehungsweise dessen zur Schneeräumung Beauftragter gegebenenfalls eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erwarten.

Unsere Mitarbeiter kümmern sich seit vielen Jahren um die gesetzmäßige Durchführung aller notwendigen Maßnahmen der Schneeräumung. Wir sind rechtzeitig vor Ort und stellen sicher, dass das Gelände zwischen 6 – 22 Uhr geräumt ist!

Schneebeseitigung

Mit tüchtigen Arbeitskräften, sowie Fahrzeugen und Geräten, die dem Gesetz entsprechen und den Gehsteig- bzw. Fahrbelag keinesfalls beschädigen, wird der Schnee beseitigt.
Vom 1. November bis zum 15. April sind wir für die Schneeräumung zuständig – bei Tag und bei Nacht. Die Belegschaft ist ständig in Bereitschaft und bei einem Einsatzbefehl rücken die Verantwortlichen unverzüglich aus.
Innerhalb von 5 Stunden wird jede einzelne Liegenschaft von Schnee befreit. Bei Dauerschneefall bleibt die komplette Mannschaft im Einsatz und wiederholt die Arbeiten solange, bis der Wettergott den Niederschlag wieder stoppt.

Splittstreuung/Splittentfernung

Um das Risiko von Rutschpartien zu minimieren, wird Splitt gestreut.
Splitt wird regelmäßig im Zuge der Schneebeseitigung gestreut.
Weiters erfolgt Splittstreuung bei gefrierendem Regen in vorgeplanten Intervallen.
Nichtsdestotrotz sollte jeder von uns auf die Wetterlage Bedacht nehmen und behutsam eigene Füße und Räder lenken.

Tauwetterkontrolle

Die Tauwetterkontrolle ist eine Dienstleistung, die Sie zusätzlich beauftragen können.
Wir werden nach einem Tauwetter tätig (wenn die Temperaturen wieder sinken) und führen Kontrollen bezüglich Eisbildung durch, die durch nicht natürliche Niederschläge (Schmelzwasser) entstanden sind.
Weiters werden die Überhänge auf den Dächern beobachtet, die als Dachlawinen auf die Gehsteige fallen könnten.
Im Falle der Eisbildung wird gestreut.
Im Falle eines Dachlawinenrisikos wird der Auftraggeber verständigt und – wenn beauftragt – Warnstangen montiert.

Haftungsübernahme

Wir haften dem Auftraggeber für Schadensfälle, welche auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
Diese Haftung beginnt 5 Tage nach Zahlungseingang.

Vertragskonditionen

Aufträge können nur schriftlich (per Fax, Mail oder Post) entgegen genommen werden.
Eine Beauftragung gilt für die komplette Saison vom 1. November bis 15. April. Aufträge für einen befristeten Zeitraum können nur pro Einzelfall entschieden werden.
Falls der Auftrag nicht bis zum 1. August schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch jeweils für die nächste Saison.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto.
Weitere nähere Informationen können sie aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Preis- bzw. Angebotserstellung

Saisonpauschale mit individueller Auspreisung. 
Wir haben keine Standardpreise – jede Liegenschaft wird extra kalkuliert. Unsere kompetenten Gebietsleiter besichtigen das Objekt und vermessen es. Anschließend wird auf dieser Basis und nach Berücksichtigung mehrerer Faktoren der Preis errechnet.
Der Kunde erhält das Angebot mit einer genauen Aufzählung der zu räumenden Flächen (inklusive einer genauen Maßangabe) und dem Preis für die Saison.
Die Vermessung und das Angebot ist für den Kunden komplett unverbindlich – maximal ein wenig Zeitaufwand, wenn Sie einen Termin wünschen und selbst bei der Vermessung anwesend sein wollen.